AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dieser Shop wird durch die Firma Interprinting, Inhaber der Marke GenericToner®, betrieben. Die Betreiberin des Shops verkauft die Produkte in diesem Shop ausschliesslich über den Fachhandel.

Sollten Sie Fragen dazu haben, können Sie uns gerne kontaktieren unter:

Interprinting AG
Industriestrasse 9
4513 Langendorf
Tel. +41 79 209 49 86 | info@interprinting.ch

Alle angegebenen Preise verstehen sich exklusive MWST . 7.7%. Die VRG-Recyclinggebühren (Swico) sind in den Preisen inbegriffen. Porto- und Transportkosten werden separat ausgewiesen. Der GenericToner® Hersteller gewährleistet eine Produktgarantie ab Kaufdatum siehe Garantie auf dieser Webseite.

Allgemeines

Für den Geschäftsverkehr zwischen Interprinting AG und dem Besteller gelten nachstehende Verkaufs- und Lieferbedingungen. Anders lautende Abmachungen sind nur nach Rücksprache und mit dem Einverständnis der Interprinting AG gültig. Für Irrtümer, die Preisliste betreffend, wird nicht gehaftet.

Preise

Sämtliche Preise können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Angabe der Preise in CHF pro Stück oder CHF pro Verpackungseinheit exkl. 7.7% MwSt. Die Preise sind für Fachhändler.

Lieferbedingungen

Für Transport und Verpackung werden dem Besteller/Auftraggeber folgende Portokosten angerechnet. Alle Versandkosten in CHF netto pro Lieferung/Bestellung:

Wir verrechnen CHF 9.00 pauschal pro Bestellung.
Änderungen vorbehalten.

Erstbestellungen

Erstbestellungen erfolgen generell gegen Vorauskasse.

Liefertermine und Lieferfristen

Die Lieferungen erfolgen ab Lager oder nach Absprache. Auftragsbestätigungen werden auf Wunsch versandt. Lieferverzug wird dem Besteller per E-Mail mitgeteilt, schliesst jedoch das Recht zu Schadenersatz aus.

Beanstandungen/Umtausch/Retoursendungen

Auf Tonern unseres Sortiments gewähren wir ab Auslieferdatum eine Garantie von 2 Jahren für nachweisbare Material- und Fabrikationsfehler. Ausgeschlossen sind Mängel, die auf unsachgemässes Handling, unsachgemässe Lagerung oder mutwillige Beschädigung zurückzuführen sind. Für Informationen zur sachgemässen Lagerung und den sachgemässen Transport kontaktieren Sie bitte Interprinting AG unter 079 209 49 86. Beanstandungen zu angelieferter Ware sind uns innerhalb von 8 Tagen mitzuteilen.

Retournierung defekter Ware

  • Zur Retourniernung defekter Ware brauchen Sie ein Garantie (RMA)-Formular und eine Rücksendeetikette der Interprinting AG. Melden Sie den Defekt und die Retournierung telefonisch an. Sie erhalten dann eine Garantie-Nummer von uns. Rücksendungen defekter Ware ohne Interprinting Garantie-Nummer und/oder ohne Interprinting Rücksendeetikette werden nicht angenommen
  • Der retournierten Warensendung muss zwingend eine Kopie der Einkaufsrechnung beiliegen. Die Einkaufsrechnung muss mit der Sendung übereinstimmen. Sendungen, denen keine Einkaufsrechnung beiliegt oder deren Inhalt nicht mit der Einkaufsrechnung übereinstimmen werden nicht angenommen
  • Die Ware muss originalverpackt, unbeschädigt und vollständig sein. Die Verpackungen dürfen nicht beschriftet, beklebt oder sonstwie markiert sein. Trifft dies nicht zu wird die Ware nicht angenommen
  • Bei Garantiefällen muss zwingend ein Ausdruck beigelegt werden, ansonsten Interprinting AG sich das Recht vorbehält den Anspruch zu verweigern oder zu mindern Gewährleistungsansprüche für Interprinting Produkte stehen ausschliesslich dem Erstabnehmer zu und sind nicht abtretbar. Garantieleistungen erfolgen nur gegen Vorweisung des Kaufbelegs.

Retoursendungen auf Grund von Falschbestellungen

  • Wurde Ware falsch bestellt muss deren Retournierung an Interprinting vorher telefonisch angemeldet werden. Die Kosten für den Transport gehen zu Lasten des Bestellers
  • Der Warensendung muss eine Kopie der Einkaufsrechnung beiliegen. Die Einkaufsrechnung muss mit der Sendung übereinstimmen. Das Datum der Ausstellung der Einkaufsrechnung darf nicht älter sein als 10 Tage. Sendungen, denen keine Einkaufsrechnung beiliegt, deren Inhalt nicht mit der Einkaufsrechnung übereinstimmt oder deren Einkaufsrechnung älter als 10 Tage ist werden nicht angenommen
  • Die Ware muss originalverpackt, unbeschädigt und vollständig sein. Die Verpackungen dürfen nicht beschriftet, beklebt oder sonstwie markiert sein. Trifft dies nicht zu wird die Ware nicht angenommen

Retoursendungen auf Grund von Änderungen im Druckerumfeld des Endkunden

  • Änderungen im Druckerumfeld des Endkunden obliegen der Verantwortung und des Risikos des Bestellers. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Drucker des Endkunden entsorgt wurde oder ob der Endkunde neue Drucker gekauft hat, zu denen die bestellte Ware nicht mehr passt. Das Risiko für Änderungen im Druckerumfeld des Endkunden trägt allein der Besteller. Ware die retourniert wird, weil der Endkunden keine Verwendung mehr dafür hat wird nicht angenommen.

Gutschriften/Gewährleistungen infolge Mangelhaftigkeit

Bei Ansprüchen infolge Mangelhaftigkeit bieten wir nach unserer Wahl an, die Ware zu ersetzen, kostenlos nachzubessern, den Preis zu reduzieren oder eine Gutschrift zum Bezug neuer Ware zu erstellen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere der Ersatz von Mangelfolgeschäden wie auch die Haftung für Schäden, die auf höhere Gewalt, normale Abnützung oder unsachgemässe Behandlung des Produkts zurückzuführen sind. Gewährte Gutschriften berechtigen ausschliesslich zum Bezug von Interprinting Produkten. Es werden keine Geldleistungen erbracht.

Das Verbrauchsmaterial darf nicht älter als 6 Monate ab Verkaufsdatum sein. Gutschriften jeglicher Art können nur unter Vorweisung der Rechnung und auf Material, das sich in einwandfreiem ungeöffnetem Zustand befindet, gewährt werden. Interprinting Toner Cartridges werden gemäss folgender Tonerrestmenge pro Toner und Pro Rata netto Verkaufspreis vergütet:

  • Tonermenge 50% oder grösser = 100% des Verkaufspreises
  • Tonermenge 25% bis 49% = 50% des Verkaufspreises
  • Tonermenge 15% bis 24% = 25% des Verkaufspreises
  • Tonermenge unter 15% = keine Vergütung

Zahlung/Zahlungsverzug/Mahnungen

Fälligkeit der Zahlungen innerhalb von 10 Tagen netto. Für die Begleichung der offenen Posten muss jeweils der der Rechnung beigelegte Einzahlungsschein (ESR) benutzt werden. Checkgebühren entstanden durch Zahlungen mit Checks werden nachbelastet. Beanstandungen entbinden den Käufer nicht von einer fristgerechten Begleichung der offenen Rechnungen. Wir behalten uns einen Lieferstopp bei fälligen Rechnungen vor. Bei Zahlungsverzug behält sich Interprinting AG das Recht vor, bankübliche Verzugszinsen im Minimum aber 6 % p.a. zu belasten. Interprinting AG ist berechtigt, ab der zweiten Mahnung eine Mahngebühr von CHF 6.00 exkl. MwSt zu erheben und diese auch nachzubelasten.

Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche zwischen Auftraggeber/Besteller und Interprinting AG ist Langendorf (SO). Der Auftraggeber/Besteller unterzieht sich unter Verzicht auf den ordentlichen Wohnsitzgerichtsstand ausdrücklich dem hier vereinbarten Gerichtsstand. Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht.

Markennamen

Hewlett Packard, Lexmark und alle anderen aufgeführten Markennamen sind eingetragene Warenzeichen der jeweiligen Firmen, die dieses Produkt weder hergestellt, noch unterstützt oder freigegeben haben. Die Markennamen dienen lediglich zur Identifikation der Drucker Modelle und deren Kompatibilität. Alle anderen Firmen, Produkt und Markennamen sind Warenzeichen der jeweiligen Firmen. Produkt enthält fabrikneue Ersatzkomponenten und gebrauchte Komponenten.

Garantien-Produktehaftung Interprinting Toner Module

Auf unseren Toner Modulen gewähren wir 2 Jahre Garantie auf Material- und Herstellungsfehler. Alle Interprinting Toner müssen einwandfrei funktionieren bis sie leer sind. Fehlerhafte Produkte werden nach Eingang derselben bei Interprinting AG ersetzt (siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB)

Garantieübernahme auf Geräten

Interprinting AG garantiert die einwandfreie Funktionsfähigkeit aller Interprinting Toner Cartridges in sämtlichen Druckermodellen, für die das kompatible Interprinting Toner Modul hergestellt wurde. Tritt ein Defekt an einem Drucker während des Einsatzes eines Interprinting Toner Moduls auf, und ist dieser Defekt zweifelsfrei auf den Einsatz eines Interprinting Toner Moduls zurückzuführen, übernimmt Interprinting AG die Kosten für den Reparaturservice inklusive Wegzeit und Ersatzteile wie folgt:

a) Sie haben einen eigenen Techniker zur Behebung des Schadens eingesetzt:
Falls Sie eigene Techniker zur Behebung des zu einer Entschädigung qualifizierenden Schadens an einem Gerät eingesetzt haben, vergüten wir Ihnen Ihre Auslagen in der Höhe Ihrer Selbstkosten unter folgender Bedingung:

Das Interprinting Toner Modul aus dem beschädigten Gerät wird der Interprinting AG vorgelegt
Ein Ausdruck aus dem beschädigten Gerät wird der Interprinting AG vorgelegt
Eine Kopie Ihres Arbeitsrapports für das beschädigte Gerät wird der Interprinting AG vorgelegt. Handling Fehler und mutwillige Sachbeschädigung können ausgeschlossen werden

b) Sie haben keine Techniker zur Behebung des Schadens eingesetzt: Falls Sie keine eigenen Techniker zur Behebung des Schadens eingesetzt haben, bieten wir Ihnen innerhalb von 24 Stunden eine Lösung an.

Für Fragen und Offerten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.